Köln/Berlin – Als erstes deutsches Oberlandesgericht hat sich das Oberlandesgericht Köln im Abgasskandal durch ein Urteil gegen die Daimler AG positioniert. In dem Verfahren hatte zunächst das Landgericht Aachen die Klage des Daimler-Fahrers abgewiesen. Das Landgericht bemängelte, dass die Ausführungen des Klägers zu einem so genannten Thermofenster zu allgemein gehalten seien und sich nicht auf das konkrete Fahrzeug beziehen würden. Sie seien daher auch nicht vom Gericht zu verwerten.
OLG Köln: Thermofenster sind illegal
Dem erteilt das Oberlandesgericht Köln eine klare Absage und stellte fest, dass sich der Kläger auch auf vergleichbare Sachverhalte wie beispielsweise aus dem Volkswagen-Abgasskandal stützen darf, um sein Vorbringen plausibler erscheinen zu lassen. Soweit es zutreffen sollte, was der Kläger vorgetragen hat – nämlich, dass der Daimlermotor mit Hilfe sogenannter Thermofenster arbeite – wäre „eine Täuschungshandlung und damit eine Schädigungshandlung im Sinne des § 826 BGB wie bei den einschlägigen Fällen des so genannten VW-Abgasskandals gegeben“, führ das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil aus. Unter diesen Umständen hätte das Landgericht Aachen die Klage nicht abweisen dürfen, sondern Beweis über die Behauptung des Klägers erheben müssen, ob in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Da das OLG Köln die Beweisaufnahme nicht selbst durchführt, hat es die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Aachen zurückverwiesen.
OLG Köln verweist Sache an LG Aachen zurück
„Das Oberlandesgericht hat klargestellt, dass auch die Verwendung des sogenannten Thermofensters eine Täuschung der Behörden und der Kunden bedeuten kann. Gelingt es dem Kläger, diese Abschalteinrichtung zu beweisen, folgt hieraus sein Anspruch wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung gegen Daimler“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Steffens von der Kanzlei VON RUEDEN. Die Kanzlei VON RUEDEN ist auf dem Gebiet des Abgasskandals eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien. Rund die Hälfte der obsiegenden Urteile auf Landgerichtsebene gegen die Daimler AG stammen aus dem Hause VON RUEDEN.