Der Verlust von hart erarbeitetem Geld ruft Wut und Verzweiflung bei unseren Mandanten hervor. Wer es sich im Alter gut gehen lassen, den Kindern und Enkeln etwas hinterlassen oder einfach nur sein Vermögen mehren wollte, ist entsetzt, wie Banken aus Habgier oft skrupellos hoch spekulative Finanzprodukte verkaufen und ohne moralische Bedenken das finanzielle Polster von Menschen wie Spielgeld bei Monopoly verzocken.
Wir wissen, dass die Enttäuschung unserer Klienten tief sitzt und möchten nicht, dass sie noch einmal enttäuscht werden. Wir setzen daher unsere Kraft in die Rechtsdurchsetzung von Verbrauchern, die durch sogenannte „Berater“ geschädigt wurden – gleich, ob es sich bei dem Gegner um eine deutsche oder ausländische Bank, einen geschlossenen Immobilienfonds oder einen notleidenden Schiffsfonds handelt.
Wir sind der Meinung, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Daher vereinbaren wir mit unseren Mandanten für die außergerichtliche Tätigkeit häufig ein günstiges Pauschalhonorar. Dieses Pauschalhonorar umfasst unter anderem die Auswertung der Unterlagen, Handelsregister-Anfragen, den gesamten Schriftverkehr sowie alle fernmündlichen und persönlichen Verhandlungen mit der Gegenseite.