In der so genannten RedTube-Affäre schaltet sich nun die nächste Staatsanwaltschaft ein. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin auf die Anzeige der Berliner Kanzlei VON RUEDEN ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz und die Staatsanwaltschaft Köln von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen der möglichen Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen eingeleitet hatte; hat sich nun auch eine dritte Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Nach Angaben der Berliner Kanzlei Müller, Müller, Rößner leitet die Staatsanwaltschaft Hamburg am 23.12.13 ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann, Geschäftsführer der umstrittenen Kanzlei „Urmann + Collegen“ ein – wegen des Verdachts der Nötigung.
Der § 240 des deutschen Strafgesetzbuchs befasst sich mit dem Tatbestand der Nötigung. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn der Täter durch ein empfindliches Übel (hier: Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren) erfolgreich, oder auch erfolglos versucht, das Opfer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu bewegen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass unter bestimmten Umständen die Androhung gerichtlicher Schritte durch einen Rechtsanwalt eine Nötigung darstellen kann.
Die Kanzlei „Urmann + Collegen“ hatte während der ersten Dezemberwochen tausende Anschlussinhaber der deutschen Telekom wegen des Konsums von Pornofilmen über die Internetplattform RedTube.com abgemahnt. Daneben ist jedoch nach wie vor die Frage, wie die Kanzlei mit Sitz in Regensburg die IP-Adressen von tausenden Internetnutzern ermitteln konnte, bisher offen.