BGH: Spam durch Weiterempfehlungs-E-Mail auf Webseite

Veröffentlicht am in Internetrecht

Wer anderen Nutzern auf seiner Webseite eine Weiterempfehlungs-Funktion („Tell-a-friend“) zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, abgemahnt zu werden. Der Bundesgerichtshof entschied (BGH, Urt. v. 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12, Urteil als PDF), dass die automatisch generierten E-Mails nichts anders zu behandeln seien als unverlangte Werbe-E-Mails, gegen die sich der Empfänger nicht wehren kann.

Bei einer „Tell-a-Friend“-Funktion handelt es sich um ein Modul, das meist auf Webseiten eingebunden wird. Der Absender tippt hier seine eigene E-Mailadresse ein und die des Empfängers, der auf die Webseite aufmerksam gemacht werden soll. Sodann wird auf dem Server des Webseitenbetreibers eine automatische E-Mail erstellt, die an den Empfänger geleitet wird.

Wer auf seiner Webseite eine solche Funktion eingebettet hat, sollte dafür Sorge tragen, dass der Absender sich beim potenziellen Empfänger danach erkundigt, ob das ungefragte Zusenden einer Empfehlungs-E-Mail gewünscht ist. Andernfalls sollte die E-Mail nicht abgesendet werden können.

Zu einer juristischen Beratung in dieser Hinsicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und empfehlen Ihnen im Falle des Erhalts einer Abmahnung folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!

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