LG Berlin: Junge Piraten müssen Behauptungen über die „AfD“ unterlassen

Veröffentlicht am in Medienrecht

Das Berliner Landgericht (LG Berlin, Beschl. v. 19.09.2013, Az.: 27 O 576/13; Pressemitteilung) hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der es der Jugendorganisation der Piratenpartei „Junge Piraten e.V.“ verboten wird, über die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) bestimmte Tatsachenbehauptungen zu verbreiten.

In einem Flyer hatte die Nachwuchsorganisation der Piratenpartei etwa behauptet: „Die AfD ist rechts, weil ihre Führungskräfte das Wahlrecht auf ‚Leistungseliten‘ einschränken wollen, um einer ‚Tyrannei der Mehrheit‘ vorzubeugen.“ Der Verein „Jungen Piraten“ hatte noch weitere Tatsachenbehauptungen in dem Flyer veröffentlicht und diesen auch noch nach der ersten Abmahnung durch die AfD online zugänglich gemacht. Mittlerweile ist der Flyer nicht mehr abrufbar.

Sollten die beanstandeten Behauptungen nochmals von den Jungen Piraten aufgestellt werden, hat die AfD die Möglichkeit, bei Gericht Ordnungsmittelanträge zu stellen, so dass ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro an die Staatskasse gezahlt werden muss, oder, wenn dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft zu verhängen, wobei diese gegen ein Vorstandsmitglied zu vollstrecken ist. Auch ist es möglich, direkt eine Ordnungshaft zu beantragen, falls die beanstandeten Behauptungen erneut verbreitet werden. Die „Jungen Piraten“ könnten nun gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen, so dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen könnte, wobei die einstweilige Verfügung aufgehoben oder bestätigt werden kann. Sollte sie einen Prozess nun scheuen, kann sie eine Abschlusserklärung abgeben, womit sie die einstweilige Verfügung als endgültige gerichtliche Entscheidung akzeptiert. Das Gericht setzte den Streitwert der Sache mit 20.000 Euro fest. Die AfD geht nun möglicherweise auch gegen weitere Blogger vor, die den Flyer aus Solidarität hochgeladen hatten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt und berät Einzelpersonen und Unternehmen auf dem Gebiet des Äußerungsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes.

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