Das Oberlandesgericht Hamburg (Beschl. v. 22.01.2013, Az.: 5 W 5/13) hat den Streitwert bei einer privaten Urheberrechtsverletzung auf der Internetauktionsplattform eBay auf 2.000 Euro festgesetzt. Ursprünglich hatte das Landgericht den Streitwert auf 6.000 Euro festgesetzt. Dagegen ging die Verfügungsbeklagte im Wege der Streitwertbeschwerde gem. § 68 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) erfolgreich vor.
In seiner Begründung führte das OLG aus, dass es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson handele, die durch ihre Verkäufe noch nicht das Ausmaß einer gewerblichen Händlerin erreicht habe. Auch sei es unwahrscheinlich, dass sie das Lichtbild erneut verwenden würde.
In der Artikelbeschreibung wies die eBay-Nutzerin darauf hin, dass es sich bei dem Anhänger um ihren eigenen handele und dieser bereits getragen worden sei. Zur weiteren Veranschaulichung verwendete die Verkäuferin ein Lichtbild, das den Anhänger wiedergab, aber nicht von ihr stammte. Bei dem verwendeten Bild handelte es sich um eine „professionell hergestellte Aufnahme von besonders guter Qualität“. In einer anwaltlichen Abmahnung im Vorfeld des Rechtsstreits verlangte der Rechteinhaber des Bildes 60 EUR Schadenersatz. Dies wurde auch dem geringen Wert des Anhängers (29,90 EUR gebraucht) gerecht und wegen der fehlenden Urheberrechtsangaben nach § 13 UrhG um 100 Prozent auf 120 EUR erhöht.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden begrüßte am Abend die Entscheidung: „Der Trend geht in der Rechtsprechung eindeutig in die Richtung, Streitwerte herabzusetzen. Damit werden ahnungslose Privatverkäufer nicht mit horrenden Gebührenforderungen überrascht.“
Bei einem Streitwert von 2.000 Euro kann die erste rechtsanwaltliche Abmahnung nach dem RVG über 250 EUR liegen. Die Kosten steigern sich, wenn das Verfahren rechtshängig wird. Es ist daher immer zu empfehlen, von dem zu verkaufenden Produkt eigene Lichtbilder anzufertigen. Hierdurch kann sich der Käufer einen besseren Eindruck von genau dem Stück machen, das angeboten wird und zum anderen werden keine fremdem Urheberrechte verletzt.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Liegt Ihnen selbst eine urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, können Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung unter der Rufnummer 030 200 590 770 anrufen.