Das Landgericht Frankenthal verhandelte am 14.05.2018 einen Fall gegen die Daimler AG.
Ansprüche gegen Daimler
Im Verlauf dieser Verhandlung äußerte sich das Gericht auch zu einem möglichen Anspruch des Klägers aus § 16 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieser Anspruch besteht jedenfalls dann, sofern sich Daimler durch die Manipulation einen wirtschaftlichen Vorteil erschlichen hat.
Im speziellen Fall verneinte das Gericht diesen Anspruch jedoch, weil das Gericht davon ausgeht, das 2017 ohnehin nur noch manipulierte Fahrzeuge angeboten wurden.
Flächendeckende Abgasmanipulation
Im Grundsatz hat das Gericht damit gleichfalls recht. Es gibt kaum Hersteller von Dieselfahrzeugen der Euro 5 und 6 Norm, deren Fahrzeuge im Normalbetrieb die vorgegebenen Abgaswerte einhalten. Die Auswahl an Herstellern reicht dabei von A wie Audi bis V wie Volkswagen.
Das Gericht steht mit dieser Einschätzung klar auf Seiten der Verbraucher.