Neue Softwaremanipulationen am Audi A6 und Audi A7 entdeckt.
Seit nunmehr fast drei Jahren sind die Manipulationen von Abgaswerten durch die Volkswagen AG und deren Tochterunternehmen bekannt. Man sollte also davon ausgehen dürfen, dass keine Fahrzeuge mehr in den Handel kommen, die manipulierte Abgaswerte aufweisen. Doch weit gefehlt. Der Dieselskandal geht in eine neue Runde. Am 08.05.2018 verkündete der Audi-Vorstandschef Rupert Stadler den Auslieferungsstopp von Audi A6 und A7 Modellen mit V6 Motoren.
Audi stoppt die Auslieferung von A6 und A7.
Grund für den Auslieferungsstopp sind Unregelmäßigkeiten in der Abgasreinigung. Nach eigenen Angaben hat Audi selbst die Unregelmäßigkeiten dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) mitgeteilt. Das KBA hat nun herausgefunden, dass bei den V6-Modellen eine neuerliche Betrugssoftware installiert ist. Diese Software erkennt, im Gegensatz zu der bekannten VW-Software nicht, dass sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet, sondern den Füllstand im AdBlue-Tank. Sinkt der Füllstand unter ein gewisses Level, wird den Abgasen kein AdBlue mehr zugeführt, wodurch die Stickoxidwerte dramatisch ansteigen. Weltweit sind ca. 60.000 Fahrzeuge der Modell A6 und A7 von dieser Manipulation betroffen. Allein in Deutschland sind ca. 30.000 Fahrzeuge betroffen.
Die Funktionsweise des AdBlue
Das sogenannte AdBlue besteht aus Harnstoff der sich in einem speziellen Tank im Fahrzeug befindet. Der Harnstoff wird den Abgasen zugegeben und neutralisiert so die gefährlichen Stickoxide. In Verbindung mit der Abgasrückführung entstehen so, jedenfalls theoretisch, umweltfreundliche Autos.
Die Manipulation im Einzelnen
Die Serviceintervalle bei Audi sind so ausgelegt, dass auch der AdBlue-Tank nur zu den Serviceintervallen aufgefüllt wird. Hier macht sich die Absprache der großen Autohersteller bezüglich der Größe der AdBlue-Tanks negative bemerkbar. In der Regel verbraucht der Wagen, zwischen den Serviceintervallen, wesentlich mehr Harnstoff als im Tank überhaupt vorrätig ist. Die Software erkennt nun den Füllstand des AdBlue-Tanks und unterbricht den Harnstoffverbrauch bis der Tank bei dem nächsten Service wieder aufgefüllt wird. Im Klartext bedeutet das, je länger der Wagen mit geringem AdBlue-Füllstand fährt desto umweltschädlicher sind die Abgase.
Audi setzt auf Softwareupdates
Wie schon bei den Manipulationen bei Volkswagen sollen auch dieses Mal Softwareupdates die Lösung bringen. Fraglich bleibt dabei nur wie ein Softwareupdate den Inhalt des AdBlue-Tanks vergrößern soll, sodass dieser tatsächlich nur zu den Serviceintervallen aufgefüllt werden muss. Tatsächlich wird die Manipulation wohl wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen. Diese müssen dann wohl auch zwischen den Serviceintervallen den AdBlue-Tank in den Vertragswerkstätten auffüllen lassen. Dies bedeutet einen hohen Zeit- und Kostenfaktor, ohne dass dabei schon geklärt wäre, wer die Kosten den letztlich übernimmt. Von weiteren Schäden an den Fahrzeugen, wie sie bereits durch die Updates an den Volkswagen Fahrzeugen bekannt sind, dürfte dann auch in diesem Fall auszugehen sein. Es ist dann also auch in diesem Fall mit Leistungsverlust, höherem Kraftstoffverbrauch und einer Versottung des Abgasrückführungssystems bis hin zu einem völligen Betriebsausfall der Fahrzeuge zu rechnen.
So können sich Kunden wehren.
Wie den Käufern der anderen manipulierten Fahrzeuge stehen auch den Käufern der A6 und A7 Modelle verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung um, ohne großen finanziellen Verlust, den Schummeldiesel los zu werden. Zunächst bestehen kaufrechtliche Ansprüche. Diese sind darauf gerichtet den Wagen bei dem Händler zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu bekommen. Daneben bestehen auch Ansprüche gegen Audi selbst. Auch diese richten sich auf die Rückgabe des Fahrzeugs an Audi gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Wird der Wagen zurückgegeben, muss der Käufer lediglich einen Nutzungsersatz zahlen. Dieser ist abhängig von den gefahrenen Kilometern.
Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass der Nutzungsersatz nur ein Teil des Wertverlustes abdeckt, welchen der Wagen infolge der Manipulation erleidet. Die Rückgabe des Fahrzeugs ist somit eine durchaus lukrative Möglichkeit den Schummeldiesel los zu werden. Darüber hinaus ist der Fahrzeughersteller verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis zu verzinsen. In vielen Fällen gleicht sich der Zinsanspruch und Nutzungsersatz gegenseitig aus, sodass die Käufer mit der Rückerstattung des vollen Kaufpreises rechnen dürfen.
Auch bei darlehnsfinanzierten Autokäufen bestehen die genannten Ansprüche.
Hier wird nur nicht der gesamte Kaufpreis erstattet, sondern der Fahrzeughersteller ist verpflichtet die noch offene Darlehnsforderung auszugleichen. Darüber hinaus können viele Darlehnsverträge, aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, auch noch nach Jahren widerrufen werden. Der sogenannte Widerrufsjoker sorgt für eine vollständigen Rückabwicklung des Darlehnsvertrages inclusive der Rückgabe des Fahrzeugs und Rückerstattung der gezahlten Anzahlung und der Darlehensraten.
Hier bekommen Sie professionelle Hilfe und Unterstützung
Sind auch Sie Käufer eines Audi A6 oder eines Audi A7 mit einem V6 Dieselmotor, dann lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten beraten. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN steht Ihnen unter 030 – 200 590 770 sowie unter info@rueden.de zur Verfügung.