Die in Brüssel ansässige Firma European Data Ltd. oder auch die EUCOMDAT Company Data GmbH betreibt die Internetseite vat-id.org und vat-identification.eu. Über diese Seiten und mit Hilfe vorgegebener Formulare versucht das dubiose Unternehmen, andere Unternehmer in Abofallen zu locken. Das Prinzip ist dabei relativ simpel: Meistens erhalten Unternehmen in einer E-Mail einen Hinweis darauf, die vorgegebenen Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Durch die Verwendung von Begriffen wie „Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ entsteht bei dem durchschnittlichen Leser der Eindruck, es könnte sich bei dem Absender um eine Behörde handeln. Auch wird dieser Eindruck dadurch unterstrichen, dass für das Logo der Seite die typischen „EU-Sterne“ verwendet werden. Hierdurch entsteht vielleicht bei einigen Lesern der falsche Eindruck, es bestünde sogar eine Antwortpflicht. Das ist natürlich nicht der Fall. Bei der European Data Ldt. handelt es sich um eine rein privat-rechtliche Firma, der gegenüber keine Antwortpflicht besteht.
Wer von der Firma eine E-Mail erhält, wird dazu aufgefordert, einen Link anzuklicken, der zu einer Internetseite führt. Auf dieser sind bereits vorgegebene Daten hinterlegt, die auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden sollen. Weder aus dem Formular noch sonst ist ersichtlich, dass für die Leistung Kosten ausgelöst werden. Dies ist auch bei der noch herrschenden Vorstellung einiger Mandanten nicht präsent, da sie weiterhin davon ausgehen, es handele sich um ein Portal einer Behörde. Das fertig ausgefüllte Formular muss der Betroffene anschließend per Mail oder Fax zurücksenden. Wer dies tut, erhält anschließend eine Rechnung über 900,- Euro pro Jahr.
European Data Ltd. – Fachanwalt hilf bei der Abwehr von Forderungen
„Unserer Auffassung nach sind die Verträge unwirksam“, sagt Rechtsanwalt Nico Werdermann, Fachanwalt für IT-Recht. Es ist relativ leicht, derartige Forderungen abzuwehren. Grund dafür dürfte sein, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Sie enthalten einen Hinweis auf die Preise. Hierbei handelt es sich aber auch gegenüber Unternehmern um überraschende Klauseln, die nicht Vertragsbestandteil werden.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen telefonisch für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. In den allermeisten Fällen können wir in derart gelagerten Fällen eine vollständige Abwehr der Forderung erreichen. Wir haben bereits eine Reihe derartiger Forderungen abgewehrt, die auf diese Weise auf „Kundenfang“ gegangen sind. Unsere Anwälte stehen Ihnen auch per E-Mail unter info@rueden.de für Fragen zur Verfügung.