Der Abgasskandal ist für den Volkswagen-Konzern noch lange nicht ausgestanden. Nun wird VW per richterlicher Anordnung dazu gezwungen, Briefe offenzulegen, welche den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn belasten. Aus der Korrespondenz soll klar hervorgehen, dass Winterkorn von den Abgasmanipulationen wusste, noch bevor der Abgasskandal öffentlich wurde.
VW Kleinaktionäre klagen auf Schadensersatz
Ausgangspunkt ist ein Prozess vor dem Landgericht Stuttgart indem VW-Kleinaktionäre den Autokonzern auf Schadensersatz verklagen. Grund dafür sind die enormen Kursverluste, die durch den Abgasskandal ausgelöst wurden. Es geht insbesondere um die Frage, wer aus dem Vorstand Kenntnis von den Manipulationen hatte. Winterkorn bestreitet bis heute, dass er von den illegalen Abschalteinrichtungen gewusst habe. Nun hat das Gericht VW dazu gezwungen Briefe offenzulegen, aus denen hervorgehen soll, dass dem ehemalige VW-Chef die Vorgänge bekannt waren.
VW verweigert die Herausgabe
Bisher weigert sich der Konzern, trotz richterlicher Anordnung, alle Dokumente herauszugeben. Aus den beiden vorliegenden Briefen soll eindeutig hervorgehen, dass der Vorstandsvorsitzende Winterkorn schon ein Jahr vor dem offiziellen Bekanntwerden des Abgasskandals von den illegalen Abschalteinrichtungen gewusst haben soll. In einem Brief des Leiters des Ausschusses für Produktsicherheit vom 22. Mai 2014, warnt er Winterkorn vor den „“Überschreitungen der NOx-Emissionen“. Zudem äußert er seine Sorge, dass die Behörden die Fahrzeuge gezielt auf eine Abschalteinrichtung untersuchen könnten.
Überschreitung der NOx-Emissionen um das 15 bis 35-fache
In einem zweiten Brief des Chefs der Qualitätssicherung wird auf das erste Schreiben als Anlage Bezug genommen. Zudem wird auf Messungen in den USA hingewiesen, bei denen die NOx-Werte von VW-Fahrzeugen um den Faktor 15 bis 35 überschritten werden. Der Konzern beruft sich in der Verteidigung darauf, dass Winterkorn beide Schreiben inhaltlich gar nicht gelesen bzw. voll erfasst habe. Es scheint jedoch fraglich, ob einem Vorstandsvorsitzenden solch gravierende Probleme einfach entgehen. Daher sollen dem Gericht nun weitere Dokumente vorgelegt werden. Dieser Anordnung ist VW bisher nicht nachgekommen.
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