Bereits in einem Hinweisbeschluss am 20. Dezember 2017 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln der Berufung eines VW-Vertragshändlers kaum Chancen eingeräumt. Erstinstanzlich wurde er zur Rücknahme eines vom Abgasskandal betroffenen Mietwagens verurteilt. Am Mittwoch teilte das OLG mit, dass die Berufung zurückgenommen wurde. Damit ist das Verfahren zugunsten der Käuferin rechtskräftig abgeschlossen.
VW Beetle mit Betrugssoftware – Motor EA 189
Im Juni 2015 hatte die Klägerin einen VW Beetle bei dem VW-Vertragshändler erworben. Dieses Fahrzeug ist mit dem vom Abgasskandal betroffenen EA 189 Motor versehen. In diesen Motoren ist eine Manipulationssoftware verbaut, die auf einem behördlichen Prüfstand einen anderen Betriebsmodus verwendet. Die Emissionsmesswerte im normalen Straßenverkehr sind dabei jedoch deutlich höher. Nachdem die Klägerin von diesem Mangel erfahren hatte, setzte Sie dem Autohaus eine Frist, um den Mangel zu beheben. Nachdem das Autohaus darauf nicht reagierte, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und klagte gegen das Autohaus.
LG Aachen: Rückzahlung des Kaufpreises
Das Landgericht (LG) Aachen entschied dazu: Das Autohaus muss der Klägerin den Kaufpreis erstatten. Lediglich wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Bereits im Dezember 2017 hatte das OLG Köln den Händler darauf hingewiesen, dass die Berufung gegen das Urteil unbegründet ist. Das durch den Abgasskandal manipulierte Fahrzeug ist aufgrund der eingebauten Software eindeutig mangelhaft. Ein Durchschnittskäufer könne davon ausgehen, dass ein von ihm erworbenes Fahrzeug zulassungsfähig ist. Das impliziere, dass der Hersteller die erforderliche Zulassungsgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt hat.
Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten der Verbraucher
Zu Beginn des Abgasskandals waren viele Gerichte noch verhalten, Verbrauchern das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag zuzusprechen. Das hat sich nun geändert! Die Tendenz von verbraucherfreundlichen Urteilen im Abgasskandal ist steigend. Dabei wird den betrogenen Käufern insbesondere das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zugesprochen. Das Altfahrzeug wird abgegeben und der Kaufpreis erstattet. In der Regel wird vom Kaufpreis ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Diese Summe übersteigt jedoch regelmäßig den Erlös, welchen das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch erzielen würde.
Kanzlei VON RUEDEN – Spezialisiert im Abgasskandal
Schon hunderte von Mandanten vertreten wir in Verfahren zum Abgasskandal. Es geht dabei insbesondere um Fahrzeuge der VW AG, wie Audi, Porsche Seat und Skoda. Aber auch Mercedes und zahlreiche andere Hersteller sind betroffen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von uns beraten. In einem persönlichen Telefongespräch werden wir Ihnen aufzeigen, ob und wie Sie gegen den Fahrzeughersteller vorgehen können. Nehmen Sie Ihr gutes Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags jetzt wahr!