Ab 01. September 2019 treten gesetzliche Verschärfungen in Kraft, die strengere Auflagen für Abgastests im realen Fahrbetrieb vorsehen. Insbesondere für Dieselfahrzeuge wird es dann zunehmend schwieriger die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Das könnte dazu führen, dass etliche Fahrzeuge bestimmte Schadstoffklassen nicht mehr erhalten.
80 Prozent der Dieselfahrzeuge nicht normenkonform
Schon jetzt können 80 Prozent der Dieselfahrzeuge die Schadstoffklasse Euro 6 nicht erfüllen. Selbst für Fahrzeuge, die in den Jahren 2010, 2012 oder sogar 2015 gekauft wurden und einen vermeintlich modernen Motor haben, könnten dann stillgelegt werden. Insbesondere vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, werden von den Behörden besonders beobachtet.
Städtische Fahrverbote
Einige Städte in Deutschland haben bereits konkrete Pläne ins Auge gefasst Dieselfahrzeuge aus ihren Innenstädten zu verbannen. Anfang 2018 will Stuttgart als erste deutsche Großstadt ein Fahrverbot durchsetzen. München, Berlin, Düsseldorf könnten als weitere deutsche Städte mit einem Fahrverbot nachziehen.
Verunsicherung der Autofahrer
Insbesondere Autofahrer im urbanen Bereich sind verunsichert, wie sie auf die verschärften Kontrollen reagieren sollen. Stufenweise werden sich über den 01. September 2019 hinaus strengere Auflagen und Kontrollen für Dieselfahrzeuge durchsetzen. Bereits jetzt schon werden Fahrzeugeigentümer durch das Kraftfahrtbundesamt und den TÜV-Nord dringend dazu angehalten, die vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge einem Software-Update zu unterziehen, da sonst eine Stilllegung des Fahrzeugs droht. Mögliche Folgeschäden werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Auch nicht die damit einhergehenden Konsequenzen für den Verbraucher.
Rückgabe betroffener Dieselfahrzeuge
Die von der Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge können nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrages an die Hersteller zurückgegeben werden. Der Kunde bekommt dann den Kaufpreis zurückerstattet. Davon wird noch ein Nutzungsersatzes für die von ihm gefahrenen Kilometer abgezogen. Schon zahlreiche Gerichte haben betrogenen Kunden dieses Recht zugesprochen. Die Rechtsprechung tendiert dabei immer weiter in Richtung Verbraucher.
Verbraucheransprüche im Dieselskandal
Dem von den Autokonzernen betrogenen Kunden kann in der Regel keine pauschale Antwort gegeben werden, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es gilt hier immer den individuellen Sachverhalt zu analysieren. Die Rechtsprechung zur Rückabwicklung von Kaufverträgen, die einen vom Abgasskandal betroffenen PKW zum Gegenstand haben, ist bislang noch nicht einheitlich. Eine wegweisende höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus. Wir von der Kanzlei Werdermann I von Rüden helfen Ihnen mit unserem Team aus fachlich versierten Rechtsanwälten gerne weiter.
Erstberatung – kostenlos und unverbindlich
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