Nach der Enthüllung des Abgasskandals erfolgten die Rückrufaktionen der großen Autohersteller. Die Durchführung eines Software-Updates soll den Kunden betroffener Modelle helfen einer etwaigen Stilllegung zu entkommen. Doch das Vorgehen ist in Fachkreisen nicht unumstritten.
Folgeschäden oder Stilllegung?
Abgesehen von der Frage, ob ein Software-Update den Diesel-Kunden wirklich Abhilfe verschaffen kann oder nicht doch eine Hardware-Nachrüstung erforderlich ist, steht der Käufer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs bislang vor zwei Schreckensszenarien:
Szenario Nr. 1: Folgeschäden
Die erste Möglichkeit des vom Abgasskandal betrogenen Kunden besteht darin der Rückrufaktion Folge zu leisten und das Software-Update durchführen zu lassen. Damit erhalten sie dann zunächst die TÜV-Plakette und können vorerst am Straßenverkehrsleben weiter teilnehmen. Mögliche Fahrverbote für Dieselautos sind damit jedoch noch nicht aus der Welt. Des Weiteren kommen auf den Fahrzeughalter, der das Software-Update durchführen lässt, in der Regel noch unzählige Werkstattaufenthalte hinzu, die Zeit, Nerven und Geld kosten. Diese resultieren aus den Folgeschäden, die mit der Durchführung des Software-Updates einhergehen.
Verschiedene Fahrer berichten von verschiedenen neuen Problemen. Es tauchen Defekte beim Start-/Stopp-System auf, es kommt zu stotternden Motoren und Motorschäden. Weit verbreitet sind auch die Verstopfung der Dieselpartikelfilter und die Versottung des AGR-Ventils.
Auf Grund all dieser Probleme ist es für den Verbraucher wenig verlockend sich auf die Durchführung des Software-Updates einzulassen. Im besten Fall hat er lediglich finanzielle Mehraufwendungen durch die Folgeschäden. Im schlimmsten Fall verursachen diese schwere Unfälle.
Szenario Nr. 2: Stilllegung
Die zweite Möglichkeit besteht in der Nichtvornahme des Software-Updates. Doch das Abwarten ist jetzt nicht mehr ohne andere negative Konsequenzen möglich. Denn die Zulassungsbehörden drohen jetzt nach dem Verstreichen von anderthalb Jahren nach der ersten Aufforderung zur Nachbesserung die Stilllegung des Diesel-Fahrzeugs an. Dann folgt die Stilllegungsverfügung, was die tatsächliche Stilllegung zur Folge hat. Der vom Abgasskandal Geschädigte bleibt dann auf einem Fahrzeug sitzen, welches er nicht mehr nutzen kann.
Der Stilllegung entkommen – Wettlauf gegen die Zeit
Die Stilllegung rückt immer näher, denn die 1,5 Jahre nach der ersten Rückruf-Aufforderung sind nahezu verstrichen. Am schnellsten betroffen sind die Halter von Modellen, bei denen der Rückruf zuerst durchgeführt worden ist. Allen voran der VW Amarok. Doch auch der VW Golf, Passat und Audi A4 und A6 folgen in engem zeitlichen Abstand. Nach und nach kann es dann jeden treffen, der ein vom Abgasskandal betroffenes Modell hat.
Stilllegung entgehen und Folgeschäden vermeiden
Um weder mit den Schrecken des ersten oder des zweiten Szenarios leben zu müssen, sollten die Besitzer von den betroffenen Diesel-Modellen ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen. Es besteht die Möglichkeit den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen und im Gegenzug sein Fahrzeug wieder zurückzugeben. Hier kann ein Nutzungsersatz fällig werden, der sich nach den gefahrenen Kilometern bestimmt und somit unabhängig vom Wertverlust der Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt ist.
Somit ist ein gerichtliches Vorgehen gegen die Hersteller für die meisten Verbraucher lukrativer als der Versuch des Weiterverkaufs auf dem freien Markt. Denn die mit den Skandal-Fahrzeugen verbundenen Probleme sind kein Geheimnis mehr, sodass auch die Nachfrage an solchen Modellen massiv zurückgegangen und deren Wert gesunken ist.
Wenn Sie Kunde eines betroffenen Modells sind und Interesse an einer Rückabwicklung haben, erhalten Sie hier weitere Informationen und können auch die Höhe Ihres Rückerstattungsanspruchs berechnen lassen.
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