Laut eigenen Angaben sollen schon 90 Prozent der 2,6 Millionen Fahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern, die mit einer Betrugssoftware manipuliert wurden, einem „Softwareupdate“ unterzogen worden sein. Seitdem sich die Berichte über versottete Abgasrückführungsventile (AGR-Ventile), defekte Drosselklappen und Motorausfällen bei betroffenen Fahrzeugen nach dem „Softwareupdate“ häufen, bereuen viele VW-, Audi-, Skoda-, Seat- und Porschekunden nicht nur ihre Kaufentscheidung für das Fahrzeug, sondern sich auch noch auf die halbherzige Rückrufaktion eingelassen zu haben.
Angesichts der zweiten Klagewelle, die sich nun aufgrund der Folgeschäden nach dem Update entfaltet, stellt sich noch mehr die Frage, warum der Volkswagenkonzern nicht von Anfang an die Fahrzeuge durch eine angemessene Hardwarenachrüstung unterzogen hat.
Schon im November 2016 machte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Diesel-Untersuchungsausschuss darauf aufmerksam, dass die Zulassungsbehörden der Länder nach eigenem Ermessen über die Einleitung entsprechender Stilllegungsverfahren entscheiden können. Trotz dieser frühen Warnung weigerten und weigern sich betroffene Kunden, das Update auf ihr Fahrzeug spielen zu lassen. Diese Entwicklung wird sich verstärken, zumal nun auch bei den 3.0-l und 4.2-l Motoren das Aufspielen der Betrugssoftware eingestanden wurde. Bis heute verweigert sich der Volkswagenkonzern und seine Töchter einer Garantie, dass das Update keine Verschlechterung hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Emissionswerte, Motorleistung, Drehmoment und Geräuschemissionen verursacht.
Das Verkehrsministerium schiebt dabei die Verantwortung an das KBA, welches wiederum darauf verweist, dass die Straßenverkehrsämter etwaige Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen sollen. Neben dem Bescheid der Betriebsuntersagung, erwartet den Betroffenen noch eine Gebühr von ca. 50 €. Der Frust und die Wut der Betrogenen werden somit klammheimlich von dem verantwortlichen Ministerium auf die örtlichen Zulassungsstellen abgeleitet. Inwieweit dieser Bescheid rechtmäßig war, obliegt dann wieder dem Verwaltungsgericht. Dieses Prozedere wirkt auf Außenstehende sowie auf Betroffene als äußerst grotesk: Entweder lässt man sich dazu zwingen, dass Update angesichts der nicht auszuschließenden bevorstehenden Probleme und Motorschäden aufzuspielen oder das Auto wird stillgelegt. Des Weiteren kann das Update zu Beweisproblemen im Zivilprozess führen.
Kein Update – keine Zulassung
Die Berichte über Zwangsstillegungen sind derweil unterschiedlich. Jüngsten Berichten folgend greifen einige Verkehrsämter bei der Zwangsstillegung durch, während andere Behörden wie bspw. Euskirchen etwaige Bescheide nach rechtlichen Schritten zurückgenommen haben. Ähnliche Berichte von Stilllegungen stammen aus Bochum und anderen Teilen der Republik. Vieles deutet darauf hin, dass die Behörden alphabetisch bei der Verschickung der Stilllegungen vorgehen. Postalische teilte das KBA im Juli dieses Jahres den Haltern von VW Amarok ohne Update mit, dass ihre Halterdaten zum 29.08.2017 an die entsprechenden Zulassungsstellen weitergeleitet wurden.
Die ersten Halter eines Amarok mussten schon ihre Kennzeichen entstempeln lassen. Ein Betrieb im öffentlichen Verkehr ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Freiwillig werden die Bescheide also nicht zurück genommen. Es empfiehlt sich mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes gegen diese Bescheid vorzugehen. Dies gilt umso mehr, wenn man parallel gegen den Volkswagenkonzern und seine Töchter hinsichtlich der Betrugssoftware vorgeht.
Als Verbraucherschutzkanzlei helfen wir Ihnen nicht nur, Ihre Ansprüche gegen den Volkswagenkonzern und seine Töchter durchzusetzen, sondern auch, gegen eine Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle.