Geschädigte des Abgasskandals haben Anspruch auf Schadensersatz und Rückerstattung des Kaufpreises

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Seit zwei Jahren ist der  Diesel-Skandal, der als VW-Abgasskandal begonnen hatte, ein Ärgernis für viele Kunden betroffener Modelle. Die VW-Manipulation ist weitestgehend bekannt.  In über neun Millionen VW-Fahrzeugen wurde die Schummel-Software eingebaut. Diese manipulierte die Abgaswerte der VW-Wagen, sodass die vorgegebenen Grenzwerte ausschließlich im Prüfstand eingehalten wurden.

Die Klage als wirksames Mittel gegen den VW-Abgasskandal

Immer mehr vom Diesel-Abgasskandal betroffene Kunden entscheiden sich für die Einreichung einer Klage, um sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals zur Wehr zu setzen. Zur Freude der Verbraucher entscheiden die meisten Gerichte beim Thema VW-Abgasskandal zugunsten der Autokäufer. Da bei der Aufarbeitung der Diesel-Affäre durch die Autohersteller nur ein Problem das nächste jagt, ist die Klageerhebung der betrogenen Kunden wirksames Mittel. So muss nun nicht mehr der Geschädigte die Kosten des Abgasskandals ausbaden.

VW-Abgasskandal – Keine Sammelklage, aber trotzdem Schadenersatz

In den USA bekamen die Geschädigten des VW-Abgasskandals einen pauschalen Schadenersatz. Viele betroffene VW-Kunden in Deutschland wünschen sich auch eine Entschädigung und fühlen sich ungerecht behandelt. Die gute Nachricht ist, dass vom Norden bis zum Süden der Republik auch die Gerichte diese Ungerechtigkeit erkennen und den getäuschten Käufern Schadenersatzansprüche zusprechen. Die Landgerichte in Osnabrück und Hildesheim, sowie in Freiburg, Offenbach und Baden Baden sind nur wenige Beispiele für die Gerichte, die den Fahrern von Abgasskandal-Modellen,  allein im Jahr 2017 die Schadenersatzansprüche zugesprochen haben.

Die Lösung des VW-Abgasskandals: Rückgaberecht des Dieselfahrzeugs

Grundsätzlich hat der getäuschte VW-Kunde ein Recht auf Nacherfüllung, sprich die Behebung der Fehler durch die Schummel-Software und die Verschaffung eines Fahrzeuges, welches die Grenzwerte einhält. Doch die Hersteller und Händler kommen dieser Pflicht nicht ausreichend nach. Das als Lösung präsentierte Software-Update verursacht nur neue Probleme und um die negativen Folgen des Abgasskandals endgültig loszuwerden, ist es für viele betroffene Kunden das Beste sich von ihren Diesel-Fahrzeugen zu trennen.

Auch bezüglich der Rückgabe der Abgasskandal-Fahrzeuge haben die Landgerichte in Hamburg und Lübeck über den gesamten deutschen Raum bis hin zu Landerichten in Arnsberg und Bayreuth sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Somit wurde im Jahr 2017 sowohl VW-Händler, als auch der VW-Konzern dazu verurteilt, die manipulierten Dieselfahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Nicht verzagen – Ansprüche einklagen!

Viele Verbraucher fühlen sich gegenüber den großen Autokonzernen wie VW eingeschüchtert und habend das Gefühl keine richtige Chance zu haben. Dieses Gefühl trügt. Immer mehr Urteile fallen verbraucherfreundlich aus. Nach und nach werden diese Urteile auch rechtskräftig, da die Rechtsanwälte von VW auf ein weiteres Vorgehen verzichten. Diese Entwicklungen untermauern nur die Erfolgsaussichten künftiger Kläger. Der Weg vors Gericht stellt somit ein lukratives Vorgehen für den Verbraucher dar.

Wir helfen Geschädigten im Abgasskandal

Sind Sie Besitzer eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeuges und haben Interesse an der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche oder der Rückgabe ihres PKW um den Kaufpreis wieder erstattet zu bekommen? Dann lassen Sie sich bei diesem Vorhaben von den erfahrenen Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN zur Seite stehen. In einer kostenlosen ersten Rechtsberatung  werden Sie über ihre Ansprüche und möglichen Vorgehensweisen im Abgasskandal informiert.

Nutzen Sie die fachliche Expertise der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Um Ihre individuelle Betroffenheit festzustellen und die Höhe Ihres Rückerstattungs- oder Schadenersatzanspruchs zu berechnen setzen Sie sich schnell und unkompliziert für eine kostenlose erste Rechtsberatung mit uns in Verbindung.

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