Jetzt Autofinanzierung der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) widerrufen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerrufsmöglichkeit auch bei Autokrediten der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK)

Haben Sie sich bei der PKW-Finanzierung von der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) unterstützen lassen? Dann könnte die Möglichkeit bestehen, dass Sie diesen Autokredit samt Fahrzeugkauf durch einen Widerruf rückabwickeln könnten – mit sehr günstigen finanziellen Folgen für Sie!

Die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) ist eine Spezialbank für das Kraftfahrzeuggewerbe, die Finanzdienstleistungen im Automobil-Bereich für Autohäuser und deren Kunden anbietet. Dabei umfasst ihr Produktportfolio unter anderem die Fahrzeugfinanzierung. Sollten auch Sie diese bei Ihrem Autokauf in Anspruch genommen haben, könnte es sein, dass Sie ihren Autokredit bei der BDK widerrufen könnten. Dies würde es Ihnen erlauben, den ganzen Autokauf rückabzuwickeln.

Widerruf bei Autokrediten: Auch die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) kann betroffen sein

In der medialen Berichterstattung taucht insoweit immer häufiger der Begriff des sogenannten „Widerrufsjokers“ auf. Das bedeutet, dass durch die Ausübung eines etwaigen Widerrufsrechts gegen den Autokredit gleichzeitig auch der damit verbundene Autokaufvertrag widerrufen wird. Anschließend würden beide Verträge rückabgewickelt. Die rechtlichen Erfordernisse dabei sind im Einzelnen sehr schwierig und es bedarf einer umfassenden Prüfung des Einzelfalls durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

So funktioniert der Widerrufsjoker

Dennoch soll das Prinzip an dieser Stelle kurz erläutert werden. Laut der Entscheidung des Gesetzgebers soll bei bestimmten Vertragstypen einer Vertragspartei ein Widerrufsrecht zustehen. Damit dieses wirksam ausgeübt werden kann, muss über das Bestehen eines Widerrufsrechts und seiner Folgen natürlich auch bei Vertragsschluss aufgeklärt werden. Auch für Autokredite der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) gelten diese Vorgaben.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Banken

Hier befindet sich das Einfallstor für den Widerruf. Denn die Autokredite oder sonstigen Finanzierungshilfen, die im Rahmen einer PKW-Finanzierung abgeschlossen werden, stellen rechtlich häufig Verbraucherdarlehen dar. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie zunächst einmal auch Verbraucher sind, d.h. dass Sie den Autokredit nicht für gewerbliche Zwecke oder in Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit aufgenommen haben.

Diese Darlehensverträge enthalten wiederum oftmals fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Bank hat folglich nicht gesetzlich ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeit oder über die Widerrufsfolgen aufgeklärt, mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher bei Autokrediten keine ausreichende Kenntnis von seinem Widerrufsrecht hatte. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Als Folge davon kann das Widerrufsrecht auch noch Jahre später ausgeübt werden. Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang von einem „ewigen“ Widerrufsrecht. Davon können auch Autokredite betroffen sein, die mit der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) geschlossen worden sind.

Durch den wirksamen Widerruf des Autokredits wird dann auch der Autokauf widerrufen. In einigen Fällen entfällt bei der anschließenden Rückabwicklung sogar die Verpflichtung zum Wertersatz, so dass der Kaufpreis in voller Höhe zurück erstattet werden muss. Dies gilt z.B. für Fälle ab dem 13.06.2014.

Daran wird aber schon klar, dass jeder Einzellfall für sich einer umfassenden Prüfung bedarf. Wichtig für Sie ist, ob Ihre PKW-Finanzierung ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde, da vorherige Autokredite mittlerweile nicht mehr widerrufbar sind.

Wir sind der richtige Ansprechpartner für den Widerruf von PKW-Finanzierungen

Wenn Sie einen Autokreditvertrag bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (BDK) in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen haben, sollten Sie eine Rückgabemöglichkeit auf keinen Fall ungeprüft lassen. Auch die Stiftung Warentest rät Verbrauchern aktuell dazu, die Widerrufsbelehrungen der Autokredite prüfen zu lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an und verschafft Ihnen so schnell Klarheit. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen. Wir verfügen über erfahrene Fachleute auf diesem Gebiet, die Ihnen kompetent zur Seite stehen.

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