Renault Bank: Autokredit widerrufen und Geld zurückbekommen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Viele Verbraucher, die in den letzten Jahren einen Autokreditvertrag abgeschlossen haben, können sich noch immer finanziell reizvoll von ihrem Autokredit lösen. Auch Kunden der Renault Bank können davon betroffen sein. Möglich macht das der Widerrufsjoker. Kunden der Renault Bank sollten sich diese lukrative Möglichkeit nicht entgehen lassen. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und erhalten Sie Ihr gesamtes Geld wieder. Unter Umständen zahlen Sie keinen Euro für die bisherige Nutzung des Fahrzeugs. Sie sind quasi umsonst gefahren.

Unzählige Autokredit-Verträge enthalten Fehler – auch Verträge der Renault Bank?

Zahlreiche hauseigene Banken der Automobilhersteller haben in ihren Autokrediten Fehler gemacht. Spezialisierte Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben Unmengen von Autokreditverträgen unserer Mandanten überprüft. Oft haben es die Kreditbanken schlicht versäumt, die gesetzlichen Anforderungen zu wahren. Folge ist, dass dem Verbraucher ein „ewiges“ Widerrufsrecht zusteht.

Der Widerruf führt dazu, dass sowohl der Autokreditvertrag als auch der Kaufvertrag des finanzierten Fahrzeugs rückabgewickelt werden, denn juristisch sind beide Verträge eng miteinander verbunden. Der Kredit wurde schließlich allein im Hinblick auf den Autokauf mit der hauseigenen Bank des Automobilherstellers geschlossen. Sie geben Ihr Fahrzeug zurück und erhalten dafür Ihr bereits eingezahltes Geld wieder – also die bisher geleisteten Raten und Ihre Anzahlung. Ihre unliebsame PKW- Finanzierung wird so rückgängig gemacht.

Auch Kunden der Renault Bank können betroffen sein

Haben Sie Ihren Autokredit nach dem 13.06.2014 abgeschlossen, schulden Sie bei einer Rückabwicklung keine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs und sind dieses unter dem Strich fast kostenlos gefahren, wenn Ihre Widerrufsinformation fehlerhaft ist. Lediglich die Zinsen erhalten Sie nicht zurück. Unterstellt man einen Zinssatz von einem Prozent, eine Laufzeit von drei Jahren und einen Kaufpreis von 20.000 Euro sind das weniger als 600 Euro.

Wurde das Fahrzeug in diesem Zeitraum 20.000 Kilometer pro Jahr gefahren, so entspricht das noch nicht einmal 0,01 Euro pro Kilometer. Der normale Wertverlust des Fahrzeugs ist natürlich ungleich höher. Auch die Stiftung Warentest spricht in diesem Zusammenhang von einer lukrativen Rückgabe-Chance für Autokäufer.

Widerruf für Verträge ab 11. Juni 2010

Aber auch noch ältere Autokredite können widerrufen werden. Grundsätzlich kommt ein Widerruf für alle Autokreditverträge in Betracht, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Im Klartext: Schlossen Sie Ihren Autokredit ab dem 11. Juni 2010 kann auch Ihnen unter Umständen der Widerrufsjoker zustehen. Sie erhalten Ihre Raten und Ihre Anzahlung zurück. Für Verträge ab dem 13. Juni 2014 sparen Sie sich zudem die Zahlung eines Nutzungsersatzes, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft ist.

Kunden der Renault Bank können jetzt unsere kostenlose Erstberatung nutzen

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Um Ihre Rechte optimal wahren zu können, ist in einem ersten Schritt die Prüfung Ihrer Verträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nötig. Wir prüfen Ihre Erfolgschancen sowie Ihren wirtschaftlichen Vorteil. Sodann kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die Banken noch immer außergerichtliche Einigungen meiden und auf ein Aufgeben des Verbrauchers hoffen. Lassen Sie sich nicht abschrecken. Notfalls setzten wir Ihr gutes Recht auch im Klageweg durch. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.

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