Royal London

Viele deutsche Verbraucher sind Kunden einer (Kapital-) Lebensversicherung. Oft laufen die Versicherungsverträge seit langer Zeit, teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten. In der Zeit nach dem Abschluss der Lebensversicherung hat sich auf dem Finanzmarkt viel geändert. Mehrere Krisen und Reformen liegen zurück, Kapitalanlage und Vorsorge sind dynamischer und vielseitiger geworden. Diese Prozesse führten dazu, dass alte Tarife von Lebensversicherungen heute überholt sind. Die alten Versicherungen sind nach heutigen Maßstäben viel zu teuer und liefern eine zu geringe Rendite.  Monatlich zahlen tausende Kunden weiter in ihre vermeintlich sinnvolle Vorsorge, statt ihr Vermögen effizient anzulegen. Viele Versicherungsnehmer haben allerdings die Möglichkeit, sich von der alten Lebensversicherung zu trennen. Das kann unter anderem Kunden der Royal London Lebensversicherung betreffen.

Royal London Lebensversicherung

Die Royal London Lebensversicherung ist Großbritanniens zweitgrößter Lebensversicherer. 1861 gegründet, blickt die Royal London auf eine lange Tradition der Kapitalanlage, -verwaltung und -vorsorge zurück. Seit der Übernahme der Scottish Life und der United Insurance im Jahr 2001 vertrauen rund 4 Millionen Kunden der Royal London Lebensversicherung. Weil zum Komplex der Royal London ein eigenes Investmenthaus gehört, ist der Finanzdienstleister nicht auf externe Beratung angewiesen. Besonders ist ebenfalls, dass Versicherungsnehmer Mitinhaber der Lebensversicherung sind und wirtschaftliche Erfolge des Unternehmens an die Kunden in Form von Prämien ausgeschüttet werden. Europaweit ist die Royal London Lebensversicherung sehr angesehen.

Tarife der Royal London Lebensversicherung in der Kritik

Obwohl die Royal London jahrelang als einer der Top-Versicherer in der europäischen Branche gehandelt wurde, üben immer mehr Kunden Kritik an den alten Tarifen. Viele Versicherte bemängeln, dass auf die veränderte Lage auf dem Finanzmarkt nicht eingegangen wird. Die Konditionen, die etwa 1997 als adäquat galten, sind es heute nicht mehr. Die Verbraucher bemerken nach und nach, dass sie trotz mühsamer Beitragszahlung am Ende der Laufzeit eine verhältnismäßig geringe Summe der Gesamtersparnis erwartet. Auf die Unzufriedenheit hat die Royal London bisher noch nicht reagiert. Deswegen suchen immer mehr Kunden nach günstigen Möglichkeiten, aus dem Versicherungsverhältnis auszusteigen.

Widerspruchsbelehrungen bei Royal London fehlerhaft

Eine Ausstiegsmöglichkeit aus der Royal London ist für tausende Kunden in greifbarer Nähe: Gegebenenfalls muss der britische Finanzdienstleister zahlreichen Versicherten das Recht auf den sogenannten „ewigen“ Widerspruch zugestehen. Gemeint ist damit die Option, das Widerspruchsrecht noch Jahre nach Abschluss des Lebensversicherungsvertrages ausüben zu dürfen. Grundsätzlich ist dieses Widerspruchsrecht auf wenige Wochen nach Vertragsschluss befristet. Ebendiese Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn die Lebensversicherung fehlerhafte Belehrungen genutzt hat.

Genau das könnte in vielen Fällen auch bei der Royal London Lebensversicherung vorgekommen sein. Zur Erklärung: Der Verbraucher ist bei Vertragsschluss vollumfänglich und präzise über sein Widerspruchsrecht aufzuklären. Das erfolgt mit einer schriftlichen Widerspruchsbelehrung. Damit gewährleistet ist, dass der Kunde diese Belehrung auch erkennt und versteht, stellt das Gesetz gewisse Anforderungen an Deutlichkeit und Verständnis der Belehrung. Die Royal London nutzte jedoch Schriftstücke, die diesen Anforderungen nicht gerecht wurden. VON RUEDEN sind Fälle bekannt, in denen die gebotene Deutlichkeit nicht gegeben war. Das führt nach ständiger Rechtsprechung der hohen europäischen Gerichte dazu, dass die Belehrung fehlerhaft ist und die Frist des Widerspruchsrechts nicht einsetzt. Der Widerspruch ist de facto „ewig“ möglich.

Widerspruch und Trennung von Royal London Lebensversicherung

Das heute noch bestehende Widerspruchsrecht kann für viele Kunden die Lösung des Problems sein. Denn mittels Widerspruch ist eine verlust- und problemlose Trennung vom alten Versicherungsvertrag möglich. Übt man das Widerspruchsrecht aus, erfolgt eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Der Kunde erhält seine gezahlten Prämien zurück. Damit ist der Widerspruch wesentlich günstiger als etwa eine Kündigung. Bei einer Kündigung erstattet die Versicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert – einen Bruchteil der gezahlten Beiträge. Nur durch Widerspruch erhält der Kunde seine Ersparnisse und kann frei über die Geldsumme verfügen, um beispielsweise strategisch sinnvolle und effiziente Investments zu tätigen.

Kostenlose Erstberatung durch VON RUEDEN

Auch nach Lektüre dieses Artikels könnten viele Kunden noch unsicher sein. Denn es ist keineswegs klar, ob im eigenen Fall ein Widerspruchsrecht besteht. Dafür müsste die damals erhaltene Belehrung fehlerhaft sein. In jedem Fall bedarf es einer genauen Beleuchtung des Einzelfalls. Nur so können Chancen und Risiken abgewogen und eine zielführende Lösung gefunden werden. Allen potentiell betroffenen Kunden bietet die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihren Sachverhalt und geben Ihnen eine beratende Einschätzung Ihrer Möglichkeiten!

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