AachenMünchener
Ursprünglich als Aachener Feuerversicherung im Jahre 1825 gegründet, gilt es für die Versicherung nun, ihre eigenen Brandherde zu löschen. Etliche Versicherungsnehmer wollen nur noch raus aus den Lebensversicherungen der AachenMünchener. Dabei plagen die Versicherungsnehmer die gleichen Probleme, die in der gesamten Lebensversicherungsbranche für Unruhe sorgen. Das historisch niedrige Zinsniveau lässt keinen Raum für einen angemessenen Ertrag, der den Versicherungsnehmer zugutekommt. Hingegen werfen tausende Betroffene Monat für Monat ihre hohen Beiträge in einen Topf, aus dem Sie nicht das bekommen werden, was man ihnen beim Abschluss der Lebensversicherung versprochen hat.
Die AachenMünchener Lebensversicherung
Der zweitgrößte Lebensversicherer Deutschlands betreut über 4 Millionen Kunden. Unter dem Dach der Generali Deutschland AG sitzt die AachenMünchener wie schon vor fast zweihundert Jahren in Aachen. In ihrer Geschichte übernahm die AachenMünchener mehrere Konkurrenten und breitete sich auf allen Kontinenten aus. So war sie selbst in der Schadensregulierung nach dem Erdbeben in San Francisco im Jahre 1906 beteiligt. Die Unabhängigkeit endete jedoch im Jahre 1998, als die italienische Generali die Mehrheit an der Aachener und Münchener Beteiligungs-AG erwarb.
Widerspruch vs. Kündigung einer Lebensversicherung
Die Zeiten, in denen Mario Adorf noch auf deutschen Fernsehbildschirmen für die AachenMünchener verkündete, dass man mit Geld nicht spielt, sind in der Versicherungsbranche längst vorbei. Wer heute an eine Kündigung seiner Lebensversicherung denkt, wird spätestens bei der Aufstellung des Auszahlungsanspruches verzweifeln – in diesem Spiel gewinnt nur die Versicherung. Es gibt jedoch einen Ausweg, dieser Abwärtsspirale zu entfliehen. Noch Jahre nach dem Abschluss der Lebensversicherung können Sie die Vorteile des Widerspruchs nutzen. Durch den Widerspruch werden Sie so gestellt, als hätten Sie die teure Lebensversicherung nicht abgeschlossen. Sie erhalten folglich nicht nur den geringen Rückkaufswert, wie es im Falle der Kündigung üblich ist. Sollten Sie in der Vergangenheit schon Ihre Lebensversicherung gekündigt haben und nur den geringeren Rückkaufswert erhalten haben, ist unter Umständen ein Widerspruch immer noch möglich. Die AachenMünchener ging sogar soweit, dass sie vor das Bundesverfassungsgericht zog (Beschluss vom 23.05.2016 – 1 BvR 2230/15), um die Klagewellen gegen ihre Lebensversicherungen zu unterbinden. Die Karlsruher Verfassungsrichter zeigten hierbei kein Verständnis und nahmen beide Verfassungsbeschwerden der AachenMünchener Lebensversicherungs AG erst gar nicht zur Entscheidung an.
Fehler in Widerspruchsbelehrungen der Lebensversicherung
Gerade die Widerspruchsbelehrungen der AachenMünchener aus den frühen 2000er-Jahren weisen erhebliche Mängel auf. So fehlt beispielsweise der Hinweis, in welcher Form der Versicherungsnehmer gegenüber der AachenMünchener widersprechen soll – per E-Mail, Telefon, Brieftaube? Auch fehlt es häufig an einer deutlichen drucktechnischen Hervorhebung. Mit anderen Worten: Die Widerspruchsbelehrung wurde so in den Vertrag eingebettet, dass Sie als Verbraucher im Vertragstext aufwendig danach suchen müssen. Dies widerspricht jedoch klar dem Wortlaut des § 5 a Abs. 2 Satz 1 VVG und wurde durch den Bundesgerichtshof erst in einem ähnlichen Verfahren wieder bestätigt (BGH, Urteil vom 27.01.2016, Az. IV ZR 488/14).
Als verbraucherschutzorientierte Kanzlei bietet VON RUEDEN die kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an. Im Rahmen dieser kostenlosen Erstprüfung erfahren Sie nicht nur, wie die in Ihrem Vertrag verwendete Belehrung zu bewerten ist, sondern auch ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft ist und welche Kosten entstehen würden.
Nutzen Sie jetzt Ihr Widerspruchsrecht!