Clerical Medical
Viele Versicherungsnehmer sind mit ihren Lebensversicherungsverträgen mittlerweile unzufrieden. Obwohl die Kapitallebensversicherung als profitable Altersvorsorge gedacht war, erweist sie sich nun in erster Linie als finanzielle Belastung. Der Verbraucher sieht sich mit der Notwendigkeit konfrontiert, sein Geld in die Versicherung hinein zu investieren, kann jedoch aufgrund des geringen Zinsniveaus für die Zukunft keinen angemessenen Profit erwarten, der den Kapitalaufwand lohnenswert machen würde.
Zahlreiche Verbraucher suchen daher aktuell nach möglichst rentablen Möglichkeiten, aus ihren Kapitallebensversicherungsverträgen auszusteigen. Hiervon betroffen sind auch Versicherungsnehmer der Clerical Medical Plc.
Die geschichtliche Entwicklung der Clerical Medical Plc
Die Clerical Medical Plc wurde 1824 in Großbritannien durch den Arzt Dr. George Pinckard unter dem vorläufigen Namen „Medical, Clerical and General Life Assurance Society“ ins Leben gerufen. Ihre Bezeichnung verdankte die Lebensversicherungsgesellschaft ihrer Zweckrichtung, da sie zunächst ausschließlich auf die Versicherung von Ärzten und Klerikern ausgerichtet war.
Im darauf folgenden Jahr wurde der Gesellschaftsname zu „Clerical, Medical and General Life Assurance Society“ umgewandelt. Zu ihren namhaftesten Versicherten zählten insbesondere die britische Königin Victoria sowie der zweimalige Premierminister des Vereinigten Königreiches Benjamin Disraeli.
Die Gesellschaftsform der Clerical Medical war im Laufe der Jahre mehreren Änderungen unterworfen. So wurde die Versicherungsgesellschaft 1961 zunächst in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit umgewandelt, bis ein Parlamentsgesetz sie 1974 zu einer Aktiengesellschaft (AG) machte.
Heute ist die Clerical Medical Public Limited Company Teil der im Jahre 2008 gegründeten Lloyds Banking Group, einer britischen Großbank, und untersteht somit der britischen Versicherungsaufsicht. Seit 2016 wird sie zur Scottish Widows Limited umfirmiert. Ihr eingetragener Sitz befindet sich in London.
Seit 1995 vertreibt das Versicherungsunternehmen auch in Deutschland Renten- und Lebensversicherungen.
Klagewelle gegen die Clerical Medical Plc
Nachdem die Erwartungen der Versicherungsnehmer hinsichtlich der versprochenen Renditen enttäuscht wurden und dementsprechend erhebliche finanzielle Verluste zu befürchten standen, wurden innerhalb kürzester Zeit über 1.000 Klagen gegen die Clerical Medical Versicherungsgesellschaft geführt.
Im Juli 2012 entschied der Bundesgerichtshof im Hinblick auf fünf dieser Klagen durch richtungsweisende Urteile, dass das Unternehmen seinen Versicherungsnehmern die in seinen Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen muss und die seitens der Anleger geltend gemachten Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft dem Grunde nach bestehen.
Die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen betonte im Rahmen der Urteilsverkündung, dass bereits der Abschluss der Verträge über kreditfinanzierte Lebensversicherungen für die Kunden „wirtschaftlich nachteilig“ und die Prognoserechnung mit 8,5% Rendite „von Anfang an unrealistisch“ gewesen sei. Das Unternehmen hätte darüber aufklären müssen, dass es „nach eigenem Ermessen darüber entscheidet, in welcher Höhe eine tatsächlich erzielte Rendite an die Versicherungsnehmer weitergegeben wird und in welcher Höhe sie in Reserven fließt“.
Des Weiteren steht den Versicherungsnehmern den Urteilen des Bundesgerichtshofs zufolge sogar ein Wahlrecht zwischen der Auszahlung der versprochenen Summen und der schadlosstellenden Rückabwicklung ihrer Versicherungsverträge zu.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen der Clerical Medical Plc
Nicht nur in Bezug auf die Weitergabe erzielter Renditen ist die Clerical Medical Plc ihren Aufklärungspflichten nicht vollumfänglich nachgekommen. Unserer Kanzlei liegen Widerspruchsbelehrungen der Clerical Medical Plc vor, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, benennt das Versicherungsunternehmen die für den Beginn der Widerspruchsfrist erforderlichen Unterlagen nicht vollständig. In den Lebensversicherungsverträgen heißt es vielmehr lediglich, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von dem Erhalt des Versicherungsscheins und der Überlassung weiterer Unterlagen ab. Um welche Unterlagen es sich hierbei handelt, wird dem Verbraucher jedoch nicht mitgeteilt. Versicherungsnehmer müssen daher im Zweifel selbständig in Erfahrung bringen, welche weiteren Unterlagen sie erhalten müssen, damit die Widerspruchsfrist initiiert wird.
Eine solche Belehrung entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzgebers, der vollständige und deutliche Widerspruchsbelehrungen verlangt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und dem Versicherungsnehmer daher noch heute ein „ewiges“ Widerspruchsrecht zusteht.
Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung
Ein Widerspruch stellt gegenüber der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages einen oftmals enormen Kostenvorteil dar. Im Falle eines Widerspruchs werden Sie so gestellt, als hätten Sie den Lebensversicherungsvertrag nie unterzeichnet, während Sie bei einer Kündigung lediglich den sogenannten Rückkaufswert erhalten. Dieser liegt grundsätzlich deutlich unter dem Betrag, den Sie bisher insgesamt in Ihre Versicherung hinein investiert haben. Teilweise erhalten Sie durch einen Widerspruch 50% mehr Geld zurück als durch eine Kündigung.
Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstprüfung
Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an. Nachdem Ihre rechtliche Situation begutachtet wurde, erhalten Sie Auskunft darüber, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich lohnt, und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.