Life TIP III als Debakel für Versicherungsnehmer
Die Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) hat seit Jahren Probleme. Insbesondere bei den Fonds Euro TLSI Class Shares sind Verluste eingetreten. Bis zu 100 % Verluste realisieren Anleger, die in Fonds mit US-amerikanischen Policen (Euro TSLI Class Shares) investiert hatten. Nur unwesentlich besser sieht es für Versicherungsnehmer aus, die neben dem Investment in TSLI auch teilweise Kapital in den Fonds mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen – Traded Endowment Policies – platziert hatten.
Verjährung in der Regel durch Verstreichen der Zehnjahresfrist eingetreten
Anleger sind angesichts der schlechten Investmententwicklungen natürlich auf der Suche nach Möglichkeiten von Regress, zumal eine Aufklärung über das Ausmaß der Risiken oft schlicht nicht stattgefunden hat. Da der Vertrieb und die damit einhergehenden Beratungsfehler der Zehnjahreshöchstfrist unterliegen, sind Schadensersatzansprüche sehr oft verjährt; ein Vorgehen ist aufgrund der unsicheren Rechtslage oftmals nicht zu empfehlen. Ein Verzicht auf die Verjährung liegt meist nicht vor und an anderen verjährungshemmenden Maßnahmen mangelt es ebenso.
Widerruf Widerspruch und Rücktrittsrechte bei Life TIP III Verträgen heute noch möglich
Eine attraktive Form der Schadenkompensation stellt das Ausnutzen von formalen, durch die Versicherung zu verantwortenden Formfehlern dar. Inhaltliche Fehler sind:
- das Fehlen des Hinweises auf die notwendige Form des Widerspruchs (schriftlich, Textform)
- das Fehlen des Hinweises auf das Genügen der Absendung
- das Fehlen der Beschreibung der Umstände, welche die Widerrufsfrist auslösen (Versicherungsschein, Verbraucherinformation,Versicherungsbedingungen).
Die Liste der Fehler ließe sich beliebig fortsetzen.
Die Kanzlei VON RUEDEN Rechtsanwälte ist auf die Rückabwicklung von Investments, insbesondere Versicherungspolicen spezialisiert. Bei der Rückabwicklung können die Versicherungsnehmer die Rückzahlung der Prämien abzüglich eines Wertersatzes für den Versicherungsschutz beanspruchen. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir gemeinsam mit Ihnen klären, welche Möglichkeiten eines Vorgehens bestehen.
Weitere Informationen zum Thema Widerspruch – Widerruf – Rücktritt von Lebensversicherungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema. Gerne können Sie sich dort informieren.